Elfter Teil: Besondere Arten des Insolvenzverfahrens
Erster Abschnitt: Nachlaßinsolvenzverfahren
§ 325:Nachlaßverbindlichkeiten
Im Insolvenzverfahren über einen Nachlaß können nur die Nachlaßverbindlichkeiten geltend gemacht werden.
§ 325:Nachlaßverbindlichkeiten
Im Insolvenzverfahren über einen Nachlaß können nur die Nachlaßverbindlichkeiten geltend gemacht werden.