InsO – § 321: Zwangsvollstreckung nach Erbfall

Elfter Teil: Besondere Arten des Insolvenzverfahrens

Erster Abschnitt: Nachlaßinsolvenzverfahren


§ 321:Zwangsvollstreckung nach Erbfall

Maßnahmen der Zwangsvollstreckung in den Nachlaß, die nach dem Eintritt des Erbfalls erfolgt sind, gewähren kein Recht zur abgesonderten Befriedigung.