Elfter Teil: Besondere Arten des Insolvenzverfahrens
Erster Abschnitt: Nachlaßinsolvenzverfahren
§ 321:Zwangsvollstreckung nach Erbfall
Maßnahmen der Zwangsvollstreckung in den Nachlaß, die nach dem Eintritt des Erbfalls erfolgt sind, gewähren kein Recht zur abgesonderten Befriedigung.