InsO – § 280: Haftung. Insolvenzanfechtung

Achter Teil: Eigenverwaltung


§ 280:Haftung. Insolvenzanfechtung

Nur der Sachwalter kann die Haftung nach den §§ 92 und 93 für die Insolvenzmasse geltend machen und Rechtshandlungen nach den §§ 129 bis 147 anfechten.