Teil 1: Personalvertretungen im Bundesdienst
Kapitel 2: Personalrat
Abschnitt 4: Rechtsstellung der Personalratsmitglieder
§ 50:Ehrenamtlichkeit
Die Mitglieder des Personalrats führen ihr Amt unentgeltlich als Ehrenamt.
§ 50:Ehrenamtlichkeit
Die Mitglieder des Personalrats führen ihr Amt unentgeltlich als Ehrenamt.