BPersVG 2021 – § 3: Ausschluss abweichender Regelungen

Teil 1: Personalvertretungen im Bundesdienst

Kapitel 1: Allgemeine Vorschriften


§ 3:Ausschluss abweichender Regelungen

Durch Tarifvertrag oder Dienstvereinbarung kann das Personalvertretungsrecht nicht abweichend von diesem Gesetz geregelt werden.