Teil 1: Personalvertretungen im Bundesdienst
Kapitel 5: Stufenvertretungen und Gesamtpersonalrat
Abschnitt 1: Bildung und Beteiligung der Stufenvertretungen
§ 88:Errichtung
Für den Geschäftsbereich mehrstufiger Verwaltungen werden bei den Behörden der Mittelstufe Bezirkspersonalräte, bei den obersten Dienstbehörden Hauptpersonalräte gebildet.