BPersVG 2021 – § 88: Errichtung

Teil 1: Personalvertretungen im Bundesdienst

Kapitel 5: Stufenvertretungen und Gesamtpersonalrat

Abschnitt 1: Bildung und Beteiligung der Stufenvertretungen


§ 88:Errichtung

Für den Geschäftsbereich mehrstufiger Verwaltungen werden bei den Behörden der Mittelstufe Bezirkspersonalräte, bei den obersten Dienstbehörden Hauptpersonalräte gebildet.