Teil 1: Personalvertretungen im Bundesdienst
Kapitel 5: Stufenvertretungen und Gesamtpersonalrat
Abschnitt 2: Bildung und Beteiligung des Gesamtpersonalrats
§ 93:Errichtung
In den Fällen des § 7 wird neben den einzelnen Personalräten ein Gesamtpersonalrat gebildet.