BPersVG 2021 – § 93: Errichtung

Teil 1: Personalvertretungen im Bundesdienst

Kapitel 5: Stufenvertretungen und Gesamtpersonalrat

Abschnitt 2: Bildung und Beteiligung des Gesamtpersonalrats


§ 93:Errichtung

In den Fällen des § 7 wird neben den einzelnen Personalräten ein Gesamtpersonalrat gebildet.