Grundsätze |
- Entstehende Kosten der Betriebsratstätigkeit
- Sachkosten
- Kommunikationsmedien (Internet, Telefon, Fax usw.)
- Einrichtung der Räume funktionsgerecht
- Sachmittel (Fachzeitschriften, Gesetzestexte, Telefon usw.)
- Ggf. Büropersonal
- Kosten aus der laufenden Geschäftsführung
- Alle Kosten zur rechtmäßigen Aufgabendurchführung (z.B. Dolmetscher, Sachverständige)
- Gerichtskosten bei Streitigkeiten
- Gerichtliche Verfolgung von Rechten des Betriebsrats (z.B. Einigungsstelle, Rechtsanwalt)
- Kosten eines BR-Mitglieds aufgrund von Tätigkeit
- Seminargebühren inkl. Teilnahme- und Reisekosten
- Reisekosten, z.B. zur Sitzung des Gesamtbetriebsrats
- Erforderlichkeit der Kosten
- Grundlegend ist, ob der BR bei Verursachung bei gewissenhafter Abwägung aller Umstände diese für erforderlich halten durfte, um seine Aufgaben sachgerecht zu erfüllen
- Es ist keine Zustimmung des Arbeitgebers notwendig
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