§ 87 Abs. 1 Nr. 7 BetrVG: Mitbestimmungsrecht zum Gesundheits- und Arbeitsschutz am Telearbeitsplatz wird sichergestellt
§ 90 BetrVG: Recht auf Beratung und Unterrichtung während der Planung
§ 87 Abs. 1 Nr. 6 BetrVG: Mitbestimmungsrecht zur Überwachung von Arbeitsleistung und Verhalten der Person, z.B. über Zeiterfassung
§ 91 BetrVG: Mitbestimmungsrecht bei Verstößen gegen die gesicherten arbeitswissenschaftlichen Erkenntnisse über die menschengerechte Gestaltung der Arbeit
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Wirtschaftlich
Telearbeit wird geplant (Änderung der betrieblichen Organisation, Einführung neuer Arbeitsmethoden und andere Folgen für Arbeitnehmer)
§ 106 Abs. 3 Nr. 5, 9, 10 BetrVG: Recht desWirtschaftsausschusses auf Anhörung und Unterrichtung
Telearbeit wird eingeführt (Betriebsänderung nach § 111 BetrVG)
Recht auf Beratung und Unterrichtung desBetriebsrats sowie Mitbestimmungsrecht und Mitwirkungsrecht bei Interessenausgleich und Sozialplan
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Personell
Vergütung der Telearbeit Leistungsorientier
§ 87 Abs. 1 Nr. 10 BetrVG: Mitbestimmungsrecht wenn neue oder bestehende Vergütungsmethoden entstehen bzw. geändert werden
Stellenausschreibung von Telearbeitsplätze
Nach § 93 BetrVG besteht das Recht auf eine interne Stellenausschreibung
Personelle Einzelmaßnamen
§§ 99 ff. 102 BetrVG: Recht auf Anhörung, Unterrichtung und Verweigerung bei Einführung von Telearbeit (= Versetzung)
§ 92 BetrVG: DerBetriebsrats hat das Recht auf Beratung, Unterrichtung und einbringen eigener Vorschläge in Bezug auf Personalplanung
§ 95 BetrVG: Der Betriebsrat hat das Recht, bei den Auswahlrichtlinien mitzubestimmen und zusammen zu beschließen
§§ 96 ff. BetrVG: Mitbestimmungs- und Mitwirkungsrecht beiBerufsbildungsmaßnahmen und deren Durchführung/Auswahl der Teilnehmer (Gleichbehandlung der Telearbeiter)
§ 87 Abs. 1 Nr. 2 BetrVG: Kontrollierung über die Einhaltung der gesetzlichen Bestimmungen und Mitbestimmungsrecht bei derArbeitszeitverteilung und bei der Pausenverteilung (flexiblereArbeitszeitgestaltung durch Telearbeit)