Einführung von Gruppenarbeit - Gestaltungshinweise

Aufgaben Was ist zu tun? Erledigt
Organisation der Gruppenarbeit
  • Neue/angelernte Beschäftigte müssen in das System integrierbar sein. Rücksicht vor allem auf Schwerbehinderte, ältere Beschäftige und Leistungsgewandte
  • Gruppenarbeit soll abwechslungsreich, anspruchsvoll sein und keine Beschäftigte sollten ausgegrenzt werden
  • Bei Produktionsarbeiten sollte ein höchstmöglicher, dennoch mind. zehn Prozent der Arbeitszeit als indirekte Tätigkeit ausgeführt werden, damit ein Wechsel zwischen taktabhängiger und taktunabhängiger Arbeit möglich ist
  • Selbstständiges Arbeiten innerhalb der Gruppe
  • Wechsel der Belastung durch verschiedene Arbeiten
  • Planung von Qualifizierungsmaßnahmen für die Gruppenmitglieder ist Bestandteil der Arbeitsaufgabe
Eingruppierung
  • Die Eingruppierung erfolgt nach den tarifvertraglichen Bestimmungen aufgrund einer ganzheitlichen Sicht des kompletten Arbeitssystems/-bereichs der Gruppe
Sitzungen
  • Gruppensitzungen dürfen pro Woche 1 Stunde lang während der Arbeitszeit geführt werden. Der Betriebsrat kann daran teilnehmen
Gruppen-Kompetenz
  • Eingrenzung des Umfangs durch Tarifverträge, Betriebsvereinbarungen, Gesetze und Verordnungen
  • Die Gruppe soll dennoch über folgende Dinge selbst entscheiden dürfen:
    • Wann finden Gruppensitzungen statt? Möglichst keine Benachteiligung anderer Bereiche
    • Anspruch auf Qualifizierung und zeitliche Planung
    • Arbeitswechsel und Reihenfolge der Auftragsabwicklung
    • Beschaffung von Betriebs-/Arbeitsmitteln (Werkzeug, Arbeitsmaterial, Schutzkleidung…)
  • Die Gruppe darf nicht keine Entscheidungen treffen, die die Mitbestimmung oder Mitwirkung des Betriebsrats voraussetzen (z.B. Urlaubsplanung, Mehrarbeit, Arbeitszeitbeginn und –ende)
  • Nach § 28a BetrVG ist eine Übertragung von Aufgaben aber dennoch möglich
Qualifizierung
  • Alle Beschäftigten haben einen Anspruch auf Fortbildung, um die Aufgaben in ausführen zu können
  • Die Weiterbildungsmaßnahmen werden mit dem Betriebsrat abgestimmt. Diese finden während der üblichen Arbeitszeit statt und werden mit dem für die Gruppe festgelegten Prämienlohn vergütet
  • Bei neuen Aufgaben bzw. Änderungen der Anforderungen werden die Beschäftigten früh genug informiert und entsprechend dafür qualifiziert
Gruppenleitung
  • Jede Gruppe kann einen Gruppenleiter bzw. Gruppensprecher bestimmen, der die Gruppe vertritt. Dieser wird in geheimer Wahl für ein Jahr gewählt. Der Gruppenleitung stehen jedoch keine Disziplinar- oder Weisungsbefugnisse zur Verfügung
  • Die Gruppenleitung wird zusammen mit dem Betriebsrat zur Erfüllung ihrer Aufgabe ausgebildet. Planung, inhaltliche Ausgestaltung und Durchführung dieser Maßnahmen werden zwischen Betriebsrat und Betrieb vereinbart. Die Eingruppierung der Gruppenleitung wird in der Einzelprämienvereinbarung festgelegt.
Größe
  • Die Größe der Gruppe wird dadurch festgelegt, dass für die Gruppenmitglieder ein Höchstmaß an Entscheidungsmöglichkeit gewährleistet ist
Besetzung
  • Gruppe sollte so besetzt sein, dass jedes Gruppenmitglied zumutbare Aufgaben zugeteilt bekommt
  • Die Besetzung ist bei jeder Gruppe in einer Einzelprimärvereinbarung festzulegen. Krankheits- und Urlaubstage sind bei der Gruppengröße mit zu berücksichtigen
  • Die Unternehmensführung muss gewährleisten, dass die festgelegte Mitarbeiteranzahl in der Gruppe arbeitet
  • Die Zuteilung muss mit dem jeweiligen Beschäftigten abgesprochen werden und ist nur mit dessen Zustimmung möglich. Ansonsten ist ihm eine Beschäftigung nach seinen Qualifikationen anzubieten