Gefährdungsbeurteilung bei der Covid-19 Bekämpfung

Maßnahmen Erledigt
  • Führen Sie Richtlinien ein, die die Häufigkeit und Art des unmittelbaren persönlichen Kontaktes zwischen Mitarbeitern untereinander und zwischen Mitarbeitern und Kunden modifizieren (z.B. Händeschütteln, Sitzungen, Bürogestaltung, gemeinsam benutzte Arbeitsplätze).
  • Legen Sie Richtlinien fest für flexible Arbeitsplätze und Arbeitszeiten (z.B. Homeoffice, gestaffelte Schichten).
  • Verfügen Sie über ausreichend Material zur Infektionskontrolle in allen Firmenbereichen (z.B. Produkte zur Handhygiene, Desinfektion, Taschentücher und Mülleimer).
  • Erstellen Sie Hygieneregeln bzw. Anweisungen für Schutzmaßnahmen zur Reduzierung des Infektionsrisikos.
  • Entwickeln Sie eine Plattform wie bspw. das Intranet, um über den Status der Pandemie und über Maßnahmen der Pandemieprävention zu berichten.
  • Vermitteln Sie bei der Kommunikation mit den Beschäftigten, die sich in Kurzarbeit oder freigestellt sind Respekt und Wertschätzung.
  • Stellen Sie bei Beschäftigten, die einem intensiven Kundenkontakt oder Publikumsverkehr ausgesetzt sind, ausreichende und geeignete Schutzausrüstungen zur Verfügung, insbesondere Mund- und Atemschutzmasken.
  • Führen Sie eine personenbezogene Gefährdungsbeurteilung bei schutzbedürftigen Personengruppen durch (Schwangere und Stillende, Jugendliche, Beschäftigte mit chronischen Erkrankungen und Behinderung).
  • Stellen Sie Verhaltensregeln im Unternehmen für Betroffene mit einer akuten Erkrankung auf.
  • Stellen Sie Verhaltensregeln für die Benutzung enger Räumlichkeiten sowie für Küche, Konferenzräume, Aufzüge etc. auf
  • Informieren Sie das Reinigungspersonal entsprechend der gestiegenen hygienischen Anforderungen.
  • Lüften Sie die Arbeitsräume regelmäßig und intensiv.
  • Bewerten Sie die Arbeitsschutzvorkehrungen systematisch und passen diese gegebenenfalls an.