Telearbeit - Haftungsfragen
Aufgaben |
Was ist zu tun? |
Erledigt |
Haftung Dritter (Angehörige der Familie, Gäste..) |
- Einige Fragen sind in der Rechtsprechung nicht klar
- Die Haftung von Gästen/Besuchern ist umstritten (Benutzung von Haftungsbegrenzungen oder unbeschränkte Haftung?)
- Aufgrund der ungeschlossenen Rechtslage Abschluss einer Versicherung
- Haftungsbegrenzungen für Angehörige der Familie, Mitbewohner und Telearbeiter benutzen
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Haftung des Arbeitgebers |
- §§ 823 ff. BGB: Haftung zivilrechtlich gegenüber Dritten
- Haftung für Beschädigungen am Arbeitsplatz aufgrund von mangelnder Einweisung oder schlechtem Sicherungskonzept von Daten
- Der Umfang der Haftung ist hier noch nicht geklärt
- Gewährleistung der Schutzvorschriften sicherstellen
- Reduzierung des Schadens durch Sicherungskopien und genügender Dokumentation der Programme
- Haftung gegenüber Telearbeiter:
- Passiert eine Beschädigung während der Arbeitszeit, sind die Vorschriften über Unfälle am Arbeitsplatz anzuwenden, § 8 Abs. 1 SGB 7.
- Passiert eine Beschädigung außerhalb der Arbeitszeit, sind die zivilrechtlichen Vorschriften anzuwenden (§§ 823 ff. BGB nur bei Verschulden)
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Haftung des Telearbeiters |
- Haftung beschränkt, AN ist nicht alleine schuld, Schuld wird zwischen AN und AG je nach Schuldgrad zugewiesen (Fahrlässigkeit mittleren Grades)
- Haftung unbegrenzt, Handlungen vorsätzlich bei grob fahrlässigen/m Handlungen/Verhalten, eine Beschränkung der Haftung ist möglich
- Fahrlässigkeit leichten Grades bei keiner Haftung
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