Telearbeit - Haftungsfragen

Aufgaben Was ist zu tun? Erledigt
Haftung Dritter (Angehörige der Familie, Gäste..)
  • Einige Fragen sind in der Rechtsprechung nicht klar
    • Die Haftung von Gästen/Besuchern ist umstritten (Benutzung von Haftungsbegrenzungen oder unbeschränkte Haftung?)
    • Aufgrund der ungeschlossenen Rechtslage Abschluss einer Versicherung
    • Haftungsbegrenzungen für Angehörige der Familie, Mitbewohner und Telearbeiter benutzen
Haftung des Arbeitgebers
  • §§ 823 ff. BGB: Haftung zivilrechtlich gegenüber Dritten
  • Haftung für Beschädigungen am Arbeitsplatz aufgrund von mangelnder Einweisung oder schlechtem Sicherungskonzept von Daten
    • Der Umfang der Haftung ist hier noch nicht geklärt
    • Gewährleistung der Schutzvorschriften sicherstellen
    • Reduzierung des Schadens durch Sicherungskopien und genügender Dokumentation der Programme
  • Haftung gegenüber Telearbeiter:
    • Passiert eine Beschädigung während der Arbeitszeit, sind die Vorschriften über Unfälle am Arbeitsplatz anzuwenden, § 8 Abs. 1 SGB 7.
    • Passiert eine Beschädigung außerhalb der Arbeitszeit, sind die zivilrechtlichen Vorschriften anzuwenden (§§ 823 ff. BGB nur bei Verschulden)
Haftung des Telearbeiters
  • Haftung beschränkt, AN ist nicht alleine schuld, Schuld wird zwischen AN und AG je nach Schuldgrad zugewiesen (Fahrlässigkeit mittleren Grades)
  • Haftung unbegrenzt, Handlungen vorsätzlich bei grob fahrlässigen/m Handlungen/Verhalten, eine Beschränkung der Haftung ist möglich
  • Fahrlässigkeit leichten Grades bei keiner Haftung