Aufgaben
|
Was ist zu tun?
|
Erledigt
|
Informationsbeschaffung, Anspruch auf Unterrichtung des BR
|
- Welche Pläne hat die Geschäftsführung? Wer ist davon betroffen?
- Der Betriebsrat hat folgende Ansprüche:
- Recht auf Unterrichtung über vorstehende Betriebsänderungen mit i.d.R. mehr als 20 Arbeitnehmern (§ 111 Satz 2 Nr. 4 & 5 BetrVG)
- Recht auf allgemeinen Informationsanspruch (§ 80 Abs. 2 BetrVG)
- Recht auf Unterrichtung über Personalplanung (§ 92 BetrVG)
- Recht auf Unterrichtung über Planung von Arbeitsabläufen/Arbeitsverfahren/Arbeitsplätze (§ 90 BetrVG)
|
❏
|
Recht des BR auf Mitbestimmung (§ 87 Abs. 1 Nr. 13 BetrVG)
|
- Zwar hat der Betriebsrat nicht das Recht zur Mitbestimmung, ob Gruppenarbeit eingeführt werden soll oder nicht, aber er hat das Recht auf Mitbestimmung über die Durchführung von Gruppenarbeit
- Beispiele: Vorbereitung (Materialbeschaffung…), Aufgabenverteilung, Koordination, Kommunikation mit BR usw. (siehe Gesetzestext)
- Weiter Mitbestimmungsrechte: § 91, § 95 Abs. 1, § 98, § 95 Abs. 3, §§ 111, 112 und § 28a BetrVG
|
❏
|