Abmeldung vom Arbeitsplatz für die Betriebsratsarbeit

Aufgaben Was ist zu tun? Erledigt
Es ist notwendige Betriebsratsarbeit zu erledigen. Dazu muss weder der Arbeitsplatz verlassen, noch die Arbeitsaufgaben umorganisiert werden.
  • Es ist ausreichend, wenn das Betriebsratsmitglied den AG im Nachgang von der Betriebsratsarbeit informiert. Grds. sollte dies jedoch vorher geschehen. 
Es ist notwendige Betriebsratsarbeit zu erledigen. Dazu muss der der Arbeitsplatz verlassen oder die Arbeitsaufgaben umorganisiert werden. 
  • Abmeldung beim Arbeitgeber
    • Beginn
    • Voraussichtliches Ende
    • Ggf. den Ort 
  • Nicht aber:
    • Grund für die BR Arbeit 
    • Ggf. beteiligte Arbeitnehmer 
  • Wenn der Arbeitgeber vorträgt, dass zu dem konkreten Zeitpunkt betriebliche Belange vorgehen: 
    • Das BR-Mitglied ist verpflichtet unter Angabe einer stichpunktartigen Begründung darzulegen, warum die Betriebsratsarbeit zu dem geplanten Zeitpunkt objektiv wichtigter ist und vorgeht. 
    • BR ist freigestellt und muss sich bei der Beendigung seiner Aufgaben zurückmelden