Antrag Hinzuziehung Wirtschaftsprüfungsgesellschaft

Betriebsrat
der Musterfirma

An die Einigungsstelle

Antrag auf Hinzuziehung einer Wirtschaftsprüfungsgesellschaft

Sehr geehrte Damen und Herren,

Die Einigungsstelle muss eine Einigung über das Volumen des Sozialplans erzielen. Gemäß § 112 Abs. 5 BetrVG hat die Einigungsstelle im Hinblick auf die Bemessung des Gesamtbetrags der Sozialleistungen, den Fortbestand des Unternehmens, sowie die Erhaltung der Arbeitsplätze nach der Durchführung des Betriebsänderung sicherzustellen. Darüber hinaus sollen die wirtschaftlichen Nachteile der betroffenen Beschäftigten ausgeglichen bzw. verringert werden.

Die Beisitzer beantragen aus diesem Grund die Hinzuziehung eines Steuerberaters/Wirtschaftsprüfers. Dieser soll nach einer umfassenden Unterrichtung durch die die Geschäftsleitung und der Übermittlung der notwendigen Unterlagen, folgende Fragen der Einigungsstelle beantworten:

  1. Wie sind die Personalkosten für das Jahr 2017 kalkuliert und um welchen Betrag verringert sich die Summe bei der geplanten Reduzierung der Arbeitsplätze?
  2. Welche zusätzlichen Aufwendungen ergeben sich aus der Budgetplanung für die Verlagerung der Arbeitsplätze?
  3. Welche finanziellen Mittel stehen dem Unternehmen im Hinblick auf einen Sozialplan zur Verfügung?
  4. Da davon ausgegangen wird, dass im Unternehmen zwischen dem Betriebsunternehmen und der Besitzgesellschaft unterschieden wird, stellt sich die Frage, ob durch eine Veränderung bzw. kurzfristige Veränderung die finanzielle Liquidität für den Sozialplan geschaffen werden kann?
  5. Welche Mittel sind für 2017 für Investitionen vorgesehen und welche Investitionen können gestreckt bzw. verschoben werden, ohne dass der Fortbestand des Unternehmens bzw. die verbleibenden Arbeitsplätze gefährdet werden?
  6. Welcher Kreditrahmen steht dem Unternehmen zur Verfügung und wie wird er ausgeschöpft oder abgesichert?

Mit freundlichen Grüßen

Unterschrift
Betriebsratsvorsitzender