Antrag auf Prüfung der Zuständigkeit der Einigungsstelle

Betriebsrat
der Musterfirma

An die Einigungsstelle

Antrag auf Prüfung der Zuständigkeit 

Sehr geehrte Damen und Herren,

die Geschäftsleitung hat die Einigungsstelle zum Thema … mit den Betriebsparteien Gesamtbetriebsrat und Geschäftsleitung angerufen. In rechtlicher Hinsicht zweifelt der Gesamtbetriebsrat jedoch erheblich, ob sich der Zuständigkeitsbereich der Einigungsstelle über den Regelungsgegenstand … erstreckt. Ein Übertragungsbeschluss im Sinn von § 50 Abs. 2 BetrVG der örtlichen Betriebsräte liegt in diesem Zug nicht vor. Von Seiten der Geschäftsleitung wurde bislang noch nicht vorgetragen, weshalb das Thema … eine Angelegenheit ist, die unternehmensweit einheitlich geregelt werden muss und nicht durch die örtlichen Betriebsräte individuell nach den Erfordernissen der jeweiligen Dienststelle festgelegt werden kann. Die Einigungsstelle möge daher die eigene Zuständigkeit diesbezüglich zeitnah prüfen.  

Mit freundlichen Grüßen

Unterschrift
Gesamtbetriebsratsvorsitzender