Betriebsrat
der Musterfirma
An die Geschäftsleitung
im Hause
Hinzuziehung eines Rechtsanwalts zu den Verhandlungen über einen Interessensausgleich und Sozialplan
Sehr geehrte Damen und Herren,
Der Betriebsrat hat beschlossen, Frau Rechtsanwältin ... entsprechend der dem Sitzungsprotokoll anliegenden Honorarvereinbarung als Sachverständige zu den Verhandlungen über einen Interessenausgleich und Sozialplan gemäß § 80 Abs. 3 BetrVG hinzuzuziehen. Ist es nicht möglich eine Einigung über eine Vereinbarung nach § 80 Abs. 3 BetrVG zu erzielen, wird Frau Rechtsanwältin ... zur gerichtlichen Durchsetzung beauftragt. Das Ziel hierbei ist die gerichtliche Feststellung der Erforderlichkeit der Sachverständigentätigkeit nach § 80 Abs. 3 BetrVG zu den üblichen Sachverständigenkosten.
Mit freundlichen Grüßen
Unterschrift
Betriebsratsvorsitzender