Strafantrag wegen Behinderung des Betriebsrats

Betriebsrat
der Musterfirma

An die
Staatsanwaltschaft beim Landgericht […]

Strafantrag

des Betriebsrates der Musterfirma, [Anschrift], dieser vertreten durch den Betriebsratsvorsitzenden Herrn […], [Anschrift],

gegen

den Unternehmer Herrn […], [Anschrift], wegen Behinderung bzw. Störung der Tätigkeit des Betriebsrates nach § 119 Abs. 1 Ziff. 2 BetrVG.

Begründung:

Am […] wurde in dem obengenannten Betrieb ein Betriebsrat, bestehend aus drei Mitgliedern, gewählt. Seit diesem Zeitpunkt behindert der Unternehmer Herr […] die Arbeit des Betriebsrates in gesetzwidriger Weise.

Dem Betriebsratsvorsitzenden Herrn […] wurden nur noch Hilfsarbeiten zugewiesen, obwohl er seit seiner abgeschlossenen […] (Beruf) nur mit (Berufs)arbeiten betraut war.

Fast alle Betriebsratsmitglieder wurden ständig durch massive Einschüchterungsversuche vor einer Zusammenarbeit mit Herrn […] gewarnt. Alle diese Maßnahmen zeigen deutlich den Versuch, die Funktion des Betriebsrates zu verhindern.

Bislang blieben aber alle Angriffe ohne den für Herrn […] gewünschten Erfolg. Daher hat er sich nun in einem Brief, der allen Betriebsangehörigen persönlich zugestellt wurde, über die Daseinsberechtigung des Betriebsrates ausgelassen (siehe Anlage).

Darin ist folgendes zu lesen:

Die Betriebsratsmitglieder seien »Blutsauger«, die das »Arbeiten verlernt hätten«. Weiterhin koste die Firma dieser »Blödsinn« 15.000 Euro jährlich. Wer seinen Arbeitsplatz behalten möchte, solle Herrn […] unterstützen und den Betriebsrat »zum Mond schießen«.

Nach diesem erneuten und massiven Druck gegen den Betriebsrat sieht dieser sich gezwungen, gegen Herrn […] Strafantrag nach § 119 Abs. 1 Ziff. 2 BetrVG zu stellen.

Mit freundlichen Grüßen

Unterschrift
Betriebsratsvorsitzender

Anlage: Schreiben der Geschäftsleitung