Hinzuziehung eines Rechtsanwalts als Sachverständigen gem. § 80 Abs. 3 BetrVG

Betriebsrat
der Musterfirma

An die Geschäftsleitung
im Hause

Hinzuziehung eines Rechtsanwalts als Sachverständigen gem. § 80 Abs. 3 BetrVG

Sehr geehrte Damen und Herren,

der Betriebsrat hat sich in seiner letzten Sitzung am […] mit der geplanten Maßnahme […] eingehend beschäftigt. Nach eingehender Beratung sind wir zu der Überzeugung gekommen, dass es aufgrund der komplexen Thematik erforderlich ist, eine sachkundige Person hinzuzuziehen. Somit hat der Betriebsrat folgenden Beschluss gefasst:

»Um auch weiterhin die sachgerechte Wahrnehmung seiner Aufgaben gewährleisten zu können, wird der Betriebsrat gemäß § 80 Abs. 3 BetrVG eine sachkundige Person hinzuziehen. Dazu wird Kontakt mit der Rechtsanwaltskanzlei […] aufgenommen. Verneint die Geschäftsleitung die Notwendigkeit der Beratung, so ist durch ein Beschlussverfahren beim Arbeitsgericht zu klären, ob ein Sachverständiger erforderlich ist. Auch damit beauftragt der Betriebsrat die Kanzlei […] (genaue Anschrift).«

Der Betriebsrat geht davon aus, dass es auch in Ihrem Interesse ist, eine sachkundige Person einzubeziehen, um eine korrekte Entscheidung fällen zu können. Wir haben die Kanzlei […] gebeten, sich zur Vereinbarung der Vergütung direkt mit Ihnen in Verbindung zu setzen.

Falls noch Fragen offen sind, stehen wir natürlich jederzeit zu Ihrer Verfügung.

Mit freundlichen Grüßen

Unterschrift
Betriebsratsvorsitzender