Ordnungswidrigkeitsanzeige - Nichterfüllung Unterrichtungspflicht

Betriebsrat
der Musterfirma

An den
Herrn Regierungspräsidenten

Ordnungswidrigkeitsanzeige gemäß § 121 BetrVG

Ordnungswidrigkeitsanzeige gemäß § 121 BetrVG des Betriebsrates der Musterfirma [Adresse], vertreten durch den Betriebsratsvorsitzenden Herrn […], [Adresse], wegen Nichterfüllung der dem Unternehmer obliegenden Unterrichtungspflicht gemäß § 110 BetrVG.

Begründung:

Der Inhaber der Musterfirma, Herr […], wohnhaft in […] [Adresse], hat seit dem 3. Quartal […] keinen Bericht mehr über die wirtschaftliche Lage und Entwicklung gegenüber der Belegschaft abgegeben.

Der Wirtschaftsausschuss und auch der Betriebsrat haben Herrn […] mehrfach schriftlich aufgefordert, die in jedem Kalendervierteljahr nach vorheriger Abstimmung mit dem Wirtschaftsausschuss und dem Betriebsrat gemäß § 110 BetrVG fällige Berichterstattung vorzunehmen. Die Mahnungen haben bislang keinen Erfolg gezeigt.

Beweis: Zeugnis des Wirtschaftsausschuss-Sprechers, Herrn […], [Adresse], und des Betriebsratsvorsitzenden, Herrn […] [Adresse] sowie 3 Schreiben des Betriebsrates.

Aus den aufgezeigten Gründen bitten wir Sie, die Ordnungswidrigkeit zu ahnden.

Mit freundlichen Grüßen

Unterschrift
Betriebsratsvorsitzender