Anrufen der Einigungstelle - Verbot des Radiohörens

Betriebsrat
der Musterfirma

An die Geschäftsleitung
im Hause

Radiohören im Betrieb

Sehr geehrte Damen und Herren,

In den letzten Monaten fanden intensive Verhandlungen über das von Ihnen geplante Verbot des Radiohörens im Betrieb statt. In diesem Zug fanden an den Terminen ... und ... Gespräche zwischen der Geschäftsleitung und dem Betriebsrat statt. Dabei haben Sie an Ihrem Verbot des Radiohörens in allen Büro- und Werkstatträumen festgehalten. Dem von uns unterbreiteten Gegenvorschlag, eine Regelung über die maximale Lautstärke des Radios und der Auswahl der Sender zu treffen, widersprachen Sie. So war die Erzielung einer Einigung, trotz ausführlicher Beratungen, nicht möglich. Da dem Betriebsrat jedoch gemäß § 87 Abs. 1 BetrVG in dieser Sache ein gesetzliches Mitbestimmungsrecht zusteht, hat er in seiner Sitzung vom ... den Beschluss zur Einleitung des gesetzlich vorgesehenen Einigungsstellenverfahrens nach § 87 Abs. 2 BetrVG gefasst und ruft deshalb die Einigungsstelle an. 

Der Betriebsrat schlägt hierbei vor die Einigungstelle mit jeweils drei Beisitzern von Ihrer und unserer Seite zu besetzen. Als Vorsitzenden schlagen wir den Richter am Arbeitsgericht Herr ... vor. 

Mit freundlichen Grüßen

Unterschrift
Betriebsratsvorsitzender