SBV-Wahl: Eine Gewerkschaft darf die Wahl der Schwerbehindertenvertretung nicht anfechten
BAG, Az. 7 ABR 25/08, vom 28.07.2009
Der Fall
Eine sächsische Kommune hatte mit der Bundesagentur für Arbeit eine Arbeitsgemeinschaft gegründet. Bei der Wahl der Schwerbehindertenvertretung der Kommune im Oktober 2006 durften 22 schwerbehinderte Beschäftigte, die der Arbeitsgemeinschaft zugewiesen waren, nicht mitwählen. Die Gewerkschaft ver.di hielt diese Kollegen für wahlberechtigt und wollte die Wahl deshalb anfechten, also vom Gericht für unwirksam erklären lassen. Die Kommune und die neugewählte Schwerbehindertenvertretung wehrten sich dagegen. Das Arbeitsgericht gab ihnen recht, das Landesarbeitsgericht dagegen der Gewerkschaft. Zuletzt musste das Bundesarbeitsgericht (BAG) klären, wer Recht hat.
Die Entscheidung des Gerichts
Das BAG hat den Antrag als unzulässig zurückgewiesen, weil ver.di die Wahl gar nicht anfechten durfte. Ob die Wahl fehlerhaft war, hat das Gericht deshalb nicht geprüft, sie bleibt bestehen. Für Dienststellen verweist § 177 Abs. 6 Satz 2 SGB IX (damals § 94 SGB IX) zwar auf die Regeln der Personalratswahl, bei der auch Gewerkschaften anfechten dürfen. Diese Regeln gelten aber nur sinngemäß, also so weit ihr Zweck reicht. Bei der Personalratswahl haben Gewerkschaften eigene Rechte, sie dürfen etwa Wahlvorschläge machen, und das Anfechtungsrecht sichert diese Rechte ab. Bei der SBV-Wahl geben ihnen das SGB IX und die Wahlordnung keine solche Rechte, also brauchen sie dort kein Anfechtungsrecht.
Das bedeutet die Entscheidung für Sie
Für Sie als Vertrauensperson, Wahlvorstand oder Wahlleiter heißt das: Eine Gewerkschaft kann Ihre SBV-Wahl nicht durch eine Anfechtung zu Fall bringen. Anfechten dürfen aber weiterhin mindestens drei Wahlberechtigte oder der Arbeitgeber. Klären Sie deshalb sorgfältig, wer wählen darf, und halten Sie Ihre Entscheidung schriftlich fest. Die Begründung des BAG passt auch für Betriebe in der Privatwirtschaft, ausdrücklich entschieden hat das Gericht aber nur für eine Dienststelle. Wie Sie eine Anfechtung vermeiden, erfahren Sie im Seminar SBV-Wahl 2026.