Ersatztermin für Bewerbungsgespräch für schwerbehinderten Bewerber
BAG, Az. 8 AZR 164/22, vom 22.11.2023
Der Fall:
Die schwerbehinderte Klägerin bewarb sich bei der städtischen Ausländerbehörde. Zum vorgeschlagenen Vorstellungstermin konnte die Klägerin nicht erscheinen, weil sie bereits einen anderen Termin hatte. Die Stadt konnte keinen zeitnahen Ersatztermin anbieten. Die Klägerin wurde abgelehnt und klagte daraufhin auf Zahlung einer Entschädigung wegen Diskriminierung.
Die Entscheidung des Gerichts:
Bei einer öffentlichen Ausschreibung müssen alle Bewerber, die nicht eindeutig ungeeignet sind, zu einem Gespräch eingeladen werden. Wenn ein Bewerber nicht eingeladen wird, stellt dies eine Diskriminierung dar. Im vorliegenden Fall wurde die Absage jedoch nicht durch die Behinderung der Klägerin verursacht, sondern durch organisatorische Probleme innerhalb der Behörde. Somit bestand kein direkter Zusammenhang zwischen der Behinderung der Klägerin und den
Das bedeutet die Entscheidung für Sie:
In solch einem Fall müssen Sie zwei wesentliche Fragen klären: Erstens, stellt das Verhalten tatsächlich eine Diskriminierung dar? Zweitens, ist die Schwerbehinderung der maßgebende Grund für diese Diskriminierung? Wenn Sie beide Fragen mit "Ja" beantworten, ist das Verhalten des Arbeitgebers kritisch zu sehen.