Bundesarbeitsgericht stärkt Rechte schwerbehinderter Menschen auf behinderungsgerechte Beschäftigung
BAG, 9 AZR 230/04, § 81 Abs. 4 S. 1 Nr. 1 SGB 9 § 84 SGB 9 § 253 Abs. 2 Nr. 2 ZPO § 551 ZPO Art. 56 Abs. 8 NATOTrStatZAbk, vom 09.05.2005
Der Arbeitgeber ist nach der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts verpflichtet, kranken Arbeitnehmern eine so genannte leidensgerechte Beschäftigung zu ermöglichen. Das Schwerbehindertenrecht verstärkt diese Pflicht zusätzlich in § 81 SGB IX . In einem nun bekannt gewordenen Urteil hat das Bundesarbeitsgericht die Rechte schwerbehinderter Menschen weiter gefestigt.