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Schwerbehindertenvertretung

Post-COVID und Schwerbehindertenrecht: GdB 50 nach erfolgreicher Klage

SG Speyer, Az. S 12 SB 318/23, vom 02.06.2025

Der Fall

Ein Mann leidet nach einer COVID-19-Infektion an Post-COVID-Beschwerden. Er beschreibt unter anderem starke Erschöpfung, Konzentrations- und Wortfindungsstörungen sowie Schwindel. Die Behörde stellte zunächst nur einen GdB von 30 fest und blieb auch nach dem Widerspruch dabei. Der Betroffene klagte, weil er die Auswirkungen auf seinen Alltag und seine Teilhabe deutlich schwerer erlebt und einen GdB von 50 erreichen will.

Die Entscheidung des Gerichts

Das Sozialgericht Speyer gibt der Klage statt. Die Behörde muss beim Kläger einen Gesamt-GdB von 50 ab Antragstellung feststellen. Das Gericht zeigt dabei, wie Post-COVID bewertet werden kann, obwohl es in den Versorgungsmedizinischen Grundsätzen keine eigenen Anhaltswerte dafür gibt: Es misst das Post-COVID-Syndrom an den Maßgaben zum Chronischen Fatigue Syndrom und beurteilt den Einzelfall nach den funktionellen Auswirkungen. Weil sich für viele Beschwerden kein hinreichendes organisches Korrelat findet, orientiert sich das Gericht zusätzlich an den Anhaltswerten zu psychischen Störungen. Entscheidend ist am Ende, wie stark die Teilhabe im Alltag beeinträchtigt ist. Nach derzeitigem Stand ist das Urteil noch nicht rechtskräftig.

Das bedeutet die Entscheidung für Sie

Für Sie als Schwerbehindertenvertretung ist das Urteil ein wichtiger Praxis-Hinweis. Auch wenn bei Post-COVID nicht immer klare organische Befunde greifbar sind, kann die Beeinträchtigung trotzdem schwerbehindertenrechtlich so gewichtet werden, dass GdB 50 erreicht wird. Maßgeblich ist, wie stark die Einschränkungen die Teilhabe im Alltag tatsächlich treffen und wie gut das mit Unterlagen und nachvollziehbaren Schilderungen belegt ist. Wichtig für Ihre Einordnung: Nach derzeitigem Stand ist das Urteil noch nicht rechtskräftig. Trotzdem zeigt es klar, worauf es in solchen Verfahren ankommt und dass sich ein Dranbleiben im Widerspruch und notfalls vor Gericht lohnen kann.

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