Gegenüberstellung Plan- und Ist-Zahlen
ArbG Offenbach, 5/2 BV 40/87, § 109 BetrVG § 76 Abs. 5 Satz 4 BetrVG, vom 08.11.1987
Der Wirtschaftsausschuss kann verlangen, dass ihm auch für die Vergangenheit vom Unternehmer gefertigte, nach Kostenstellen aufgeschlüsselte monatliche Gegenüberstellungen der Plan- und der Ist-Zahlen vorgelegt werden. Insbesondere für die wirtschaftliche und finanzielle Lage des Unternehmens und das Produktions- und Investitionsprogramm ist es von besonderer Bedeutung, die Entwicklung der einzelnen Kostenstellen auch über einen in der Vergangenheit liegenden Zeitraum erfolgen, um wirtschaftliche Schlussfolgerungen für die Zukunft ziehen zu können.