Viertes Kapitel: Finanzierung
Zweiter Abschnitt: Beiträge und Verfahren
Erster Unterabschnitt: Beiträge
Dritter Titel: Verteilung der Beitragslast
§ 171:Freiwillig Versicherte
Freiwillig Versicherte tragen ihre Beiträge selbst.
§ 171:Freiwillig Versicherte
Freiwillig Versicherte tragen ihre Beiträge selbst.