Zweites Kapitel: Leistungen
Sechster Abschnitt: Durchführung
Zweiter Unterabschnitt: Auszahlung und Anpassung
§ 118a:Anpassungsmitteilung
Rentenbezieher erhalten eine Anpassungsmitteilung, wenn sich die Höhe des aktuellen Rentenwerts verändert.
§ 118a:Anpassungsmitteilung
Rentenbezieher erhalten eine Anpassungsmitteilung, wenn sich die Höhe des aktuellen Rentenwerts verändert.