Drittes Kapitel: Organisation, Datenschutz und Datensicherheit
Erster Abschnitt: Organisation
Zweiter Unterabschnitt: Zuständigkeit in der allgemeinen Rentenversicherung
§ 131:Auskunfts- und Beratungsstellen
Die Regionalträger unterhalten für den Bereich der Auskunft und Beratung ein Dienststellennetz für die Deutsche Rentenversicherung.