Drittes Kapitel: Organisation, Datenschutz und Datensicherheit
Erster Abschnitt: Organisation
Dritter Unterabschnitt: Zuständigkeit in der knappschaftlichen Rentenversicherung
§ 137:Besonderheit bei der Durchführung der Versicherung und bei den Leistungen
Die Deutsche Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See führt die Versicherung für Personen, die wegen
- 1.
- einer Kindererziehung,
- 2.
- eines Wehrdienstes oder Zivildienstes,
- 3.
- eines Bezuges von Sozialleistungen oder von Vorruhestandsgeld