SGB 6 – § 137: Besonderheit bei der Durchführung der Versicherung und bei den Leistungen

Drittes Kapitel: Organisation, Datenschutz und Datensicherheit

Erster Abschnitt: Organisation

Dritter Unterabschnitt: Zuständigkeit in der knappschaftlichen Rentenversicherung


§ 137:Besonderheit bei der Durchführung der Versicherung und bei den Leistungen

Die Deutsche Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See führt die Versicherung für Personen, die wegen

1.
einer Kindererziehung,
2.
eines Wehrdienstes oder Zivildienstes,
3.
eines Bezuges von Sozialleistungen oder von Vorruhestandsgeld
bei ihr versichert sind, in der knappschaftlichen Rentenversicherung durch, wenn diese im letzten Jahr vor Beginn dieser Zeiten zuletzt wegen einer Beschäftigung in der knappschaftlichen Rentenversicherung versichert waren.