Sechstes Kapitel: Organisation der Krankenkassen
Erster Abschnitt: Errichtung, Vereinigung und Beendigung von Krankenkassen
Dritter Titel: Vereinigung, Schließung und Insolvenz von Krankenkassen
§ 162:Insolvenzfähigkeit von Krankenkassenverbänden
Die §§ 160, 161, 169 und 170 gelten für die Verbände der Krankenkassen entsprechend.