Achtes Kapitel: Finanzierung
Erster Abschnitt: Beiträge
Dritter Titel: Beitragssätze, Zusatzbeitrag
§ 245:Beitragssatz für Studenten und Praktikanten
Für die nach § 5 Abs. 1 Nr. 9 und 10 Versicherungspflichtigen gelten als Beitragssatz sieben Zehntel des allgemeinen Beitragssatzes.