Wahlvorschlag für die JAV-Wahl (mehrköpfig)

Vorschlagsberechtigt sind alle zur Jugend- und Auszubildendenvertretung (JAV) wahlberechtigten Arbeitnehmer:innen. Wahlberechtigt sind alle Arbeitnehmer:innen, die das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben (jugendliche Arbeitnehmer:innen) oder die zu ihrer Berufsausbildung beschäftigt (§§ 61 Abs. 1 i.V.m. 60 Abs. 1 BetrVG). Maßgebend ist das Lebensalter am (letzten) Wahltag. Auch die im Betrieb vertretenen Gewerkschaften können Wahlvorschläge machen (§§ 63 Abs. 2 S. 2 i.V.m. 14 Abs. 3 BetrVG).

Als Bewerber:innen für die JAV können alle Arbeitnehmer:innen vorgeschlagen werden, die das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet haben oder – unabhängig von ihrem Lebensalter – zu ihrer Berufsausbildung beschäftigt sind (§ 61 Abs. 2 S. 1 BetrVG). Mitglieder des Betriebsrats können nicht zu Jugend- und Auszubildendenvertretern gewählt werden (§ 61 Abs. 2 S. 2 BetrVG). Ferner ist nicht wählbar, wer infolge strafgerichtlicher Verurteilung die Fähigkeit, Rechte aus öffentlichen Wahlen zu erlangen, nicht besitzt (§ 61 Abs. 2 S. 1 i.V.m. § 8 Abs. 1 S. 3 BetrVG). Arbeitnehmer:innen eines anderen Arbeitgebers, die nach dem Arbeitnehmerüberlassungsgesetz (AÜG) zur Arbeitsleistung überlassen worden sind, sind auch nicht wählbar (§ 14 Abs. 2 Satz 1 AÜG).

Jeder Wahlvorschlag soll mindestens doppelt so viele Bewerber:innen aufweisen, wie Mitglieder für die Jugend- und Auszubildendenvertretung zu wählen sind (§§ 40 Abs. 1 S. 2 i.V.m. 36 Abs. 5, 6 Abs. 2 WO). In Betrieben mit in der Regel 21 bis 100 wahlberechtigten Arbeitnehmer:innen muss jeder Wahlvorschlag von mindestens zwei wahlberechtigten Arbeitnehmer:innen unterzeichnet sein (zur konkreten Anzahl siehe Wahlausschreiben). In jedem Fall genügt die Unterzeichnung durch 50 wahlberechtigte Arbeitnehmer:innen (§§ 63 Abs. 2 S. 2 i.V.m. 14 Abs. 4 BetrVG). Der Wahlvorschlag einer Gewerkschaft muss von zwei Beauftragten unterzeichnet sein (§§ 63 Abs. 2 S. 2 i.V.m. 14 Abs. 5 BetrVG). 

Das Geschlecht, das unter den wahlberechtigten Arbeitnehmer:innen im Sinne des § 61 Abs. 1 i.V.m. § 60 Abs. 1 BetrVG in der Minderheit ist, muss mindestens entsprechend seinem zahlenmäßigen Verhältnis in der JAV vertreten sein, wenn diese aus mindestens drei Mitgliedern besteht (§ 62 Abs.3 BetrVG).

Die Unterschrift einer/eines Wahlberechtigten zählt nur auf einem Wahlvorschlag. Hat ein/e Wahlberechtigte:r mehrere Wahlvorschläge unterzeichnet, hat sie/er auf Aufforderung des Wahlvorstandes binnen einer ihr/ihm gesetzten Frist, spätestens jedoch vor Ablauf von drei Arbeitstagen, zu erklären, welche Unterschrift sie/er aufrechterhält. Unterbleibt die fristgerechte Erklärung, wird ihr/sein Name auf dem zuerst eingereichten Wahlvorschlag gezählt und auf den übrigen Wahlvorschlägen gestrichen (§§ 40 Abs. 1 S. 2 i.V.m. 36 Abs. 5, 6 Abs. 5 WO). 

Jedem Wahlvorschlag ist die schriftliche Zustimmung des/der Vorgeschlagenen zur Aufnahme in den Wahlvorschlag beizufügen (§§ 40 Abs. 1 S. 2 i.V.m. 36 Abs. 5, 6 Abs. 3 WO). 

Wenn kein/e andere/r Unterzeichner:in des Wahlvorschlags ausdrücklich als Listenvertreter:in bezeichnet ist, wird die oder der an erster Stelle Unterzeichnete, als Listenvertreter:in angesehen. Diese Person ist berechtigt und verpflichtet, dem Wahlvorstand die zur Beseitigung von Beanstandungen erforderlichen Erklärungen abzugeben sowie Erklärungen und Entscheidungen des Wahlvorstands entgegenzunehmen (§§ 40 Abs. 1 S. 2 i.V.m. 36 Abs. 5, 6 Abs. 4 WO).

Hinweis: Der Wahlvorschlag, bestehend aus Bewerberteil und Stützunterschriften, muss eine einheitliche zusammenhängende Urkunde sein. Das BAG (Beschluss vom 25.05.2005, Az. 7 ABR 39/04) lässt insoweit auch die Nummerierung der einzelnen Seiten zu. Es ist jedoch empfehlenswert, die Seiten fest miteinander zu verbinden, beispielsweise durch Zusammenfügung mit einer Heftklammer.

 

Wahlvorschlag

für die Wahl der Jugend- und Auszubildendenvertretung

im Betrieb […] 

Kennwort (sofern vorhanden): .......................................................

Listenvertreter:in: .......................................................                                      
                          (Ansprechpartner/-in bei Rückfragen)

Lfd. Nr. 

Familienname, Vorname
(bitte in Druckbuchstaben

Geb.-datum

Art der Beschäftigung im Betrieb/
Ausbildungsberuf

Geschlecht

Schriftliche
Zustimmung der Bewerber:innen zur
Aufnahme in die Liste

1.          
2.          
3.          
4.          
5.          
6.          
7.          
8.          
9.          
10.          
11.          
12.          
13.          
14.          
15.          
16.          
17.          
18.          
19.          
20.          

ggfs. weitere Bewerber:innen auflisten. Weiter nächste Seite

 

Unterstützunterschriften für den Wahlvorschlag zur JAV-Wahl

Kennwort (sofern vorhanden): .......................................................

 

Lfd. Nr. 

Familienname, Vorname
(in Druckbuchstaben)

Unterschrift des/der
Stützunterzeichners/Stüztunterzeichnerin

1.    
2.    
3.    
4.    
5.    
6.    
7.    
8.    
9.    
10.    
11.    
12.    
13.    
14.    
15.    
16.    
17.    
18.    
19.    
20.    
21.    
22.    
23.    
24.    
25.    

 

 

 

Unterstützunterschriften für den Wahlvorschlag zur JAV-Wahl
(Fortsetzung)

Kennwort (sofern vorhanden): .......................................................

 

Lfd. Nr. 

Familienname, Vorname
(in Druckbuchstaben)

Unterschrift des/der
Stützunterzeichners/Stüztunterzeichnerin

26.    
27.    
28.    
29.    
30.    
31.    
32.    
33.    
34.    
35.    
36.    
37.    
38.    
39.    
40.    
41.    
42.    
43.    
44.    
45.    
46.    
47.    
48.    
49.    
50.