Bekanntmachung neuer Termin zur Stimmauszählung (bei nachträglicher schriftlicher Stimmabgabe)

Briefkopf
Wahlvorstand

        Ausgehängt am: ____________________

                                              Eingezogen am: ____________________

Wahl der Jugend- und Auszubildendenvertretung

Bekanntmachung

Neuer Termin der öffentlichen Stimmauszählung 
aufgrund nachträglicher schriftlicher Stimauszählung

Beim Wahlvorstand ist innerhalb der im Wahlausschreiben gesetzten Frist die nachträgliche schriftliche Stimmabgabe beantragt worden (§§ 40 Abs. 1 S. 2 i.V.m. 36 Abs. 4, 35 WO). 

Abweichend von dem im Wahlausschreiben bekannt gegebenen Termin erfolgt die öffentliche Stimmauszählung insofern 

    am […]

    um […]

    in […]. 
    


[Ort, Datum]


Der Wahlvorstand
 


(Unterschrift Wahlvorstandsvorsitzende/r)


(Unterschrift Wahlvorstandsmitglied)


(Unterschrift Wahlvorstandsmitglied)