Briefkopf
Wahlvorstand
Ausgehängt am: ____________________
Eingezogen am: ____________________
Wahl der Jugend- und Auszubildendenvertretung
Bekanntmachung
Neuer Termin der öffentlichen Stimmauszählung
aufgrund nachträglicher schriftlicher Stimauszählung
Beim Wahlvorstand ist innerhalb der im Wahlausschreiben gesetzten Frist die nachträgliche schriftliche Stimmabgabe beantragt worden (§§ 40 Abs. 1 S. 2 i.V.m. 36 Abs. 4, 35 WO).
Abweichend von dem im Wahlausschreiben bekannt gegebenen Termin erfolgt die öffentliche Stimmauszählung insofern
am […]
um […]
in […].
[Ort, Datum]
Der Wahlvorstand
(Unterschrift Wahlvorstandsvorsitzende/r)
(Unterschrift Wahlvorstandsmitglied)
(Unterschrift Wahlvorstandsmitglied)