Berufsgenossenschaft: Nichthinzuziehung des Betriebsrats bei Betriebsbesichtigungen

Betriebsrat
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Verstoß gegen § 89 Abs. 2 BetrVG - Nichthinzuziehung des Betriebsrats bei Betriebsbesichtigungen

Sehr geehrte Damen und Herren,

die mit der Durchführung der Arbeitsschutzmaßnahmen und Unfallverhütung beauftragten Mitglieder des Betriebsrats führen diese Aufgabe gewissenhaft durch. Schon wiederholt wurde von unseren Kolleginnen und Kollegen auf Missstände aufmerksam gemacht.

Umso befremdlicher ist, dass Ihre technischen Aufsichtsbeamten, die regelmäßig zum Zwecke der Betriebsbesichtigung vor Ort waren, es nicht für nötig halten, mit dem Betriebsrat über Maßnahmen zur Abhilfe der Missstände zu sprechen.

Es muss doch auch in Ihrem Interesse liegen, dass in möglichst großem Umfang Schwachstellen beseitigt und der Arbeitsschutz erhöht wird. Im Interesse des Betriebsrats und der Beschäftigten bitten wir Sie, auf Ihre Beamten einzuwirken, dass Sie ihr Verhalten und ihre Einstellung gegenüber dem Betriebsrat ändern.

Wir danken Ihnen im Voraus und hoffen im Übrigen auf eine weiterhin gute Zusammenarbeit.

Mit freundlichen Grüßen

Unterschrift
Betriebsratsvorsitzender