Abwendungen von Belastungen der Arbeitnehmer

Betriebsrat
der Musterfirma

An die Geschäftsleitung
im Hause.

Abwendungen von Belastungen der Arbeitnehmer

Sehr geehrte Damen und Herren,

der Betriebsrat hat in seiner Sitzung am […] beschlossen, mit Ihnen wegen diverser Vorfälle in Verhandlungen zu treten.

Im Zuge der Rationalisierung haben Sie einige Arbeitsverfahren und Arbeitsabläufe in der Abteilung […]/in den Abteilungen […], […] und […] komplett verändert.

Gemäß § 90 Ziff. 3 BetrVG hätten Sie uns bereits zum Beginn Ihrer Planung über diese neuen Verfahren rechtzeitig unterrichten und mit uns in Beratungen eintreten müssen.

Anscheinend haben Sie dies versäumt. Trotzdem sind wir noch einmal bereit, von einem Verfahren gemäß § 121 BetrVG abzusehen. Da die durchgeführten Rationalisierungsmaßnahmen teilweise stark den gesicherten arbeitswissenschaftlichen Erkenntnissen des Arbeitsablaufs und einer menschengerechten Gestaltung der Arbeit widersprechen, möchten wir kurzfristig mit Ihnen über diese Thematik sprechen.

Wir bitten deshalb um einen Termin, damit wir Ihnen ausführlich erläutern können, in welchen Fällen die arbeitswissenschaftlichen Erkennt­nisse von Ihnen nicht oder nur sehr unzureichend beachtet wurden.

Falls wir zu keiner Einigung kommen sollten, werden wir wegen der Wichtigkeit dieser Angelegenheit die Einigungsstelle gemäß § 91 BetrVG zur Klärung anrufen.

Wir hoffen sehr, dass wir zusammen im Interesse unserer Mitarbeiter eine für beide Seiten zufriedenstellende Lösung des Problems finden werden.

Mit freundlichen Grüßen


Betriebsratsvorsitzender