Gefährdungsbeurteilung der betrieblichen Arbeitsplätze

Betriebsrat
der Musterfirma

An die Geschäftsleitung
im Hause

Gefährdungsbeurteilung der betrieblichen Arbeitsplätze

Sehr geehrte Damen und Herren,

§ 5 Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) verpflichtet Sie dazu, für alle Beschäftigten unseres Unternehmens die mit ihrer Arbeit verbundene Gefährdung zu ermitteln und daraus entsprechende Maßnahmen des Arbeitsschutzes abzuleiten.

Bitte teilen Sie uns das Ergebnis der Gefährdungsbeurteilungen bis zum […] mit und gewähren Sie uns Einsicht in die erforderlichen Unterlagen gemäß § 6 ArbSchG.

Falls Sie die Gefährdungsbeurteilung noch nicht durchgeführt haben, fordern wir Sie hiermit auf, diese unverzüglich nachzuholen. Natürlich werden wir Sie dabei unterstützen, falls dies gewünscht ist.

Es sollte auch in Ihrem Interesse sein, durch eine systematische Erfassung des betrieblichen Gefährdungspotenzials zielgerichtete Maßnahmen zur Reduzierung des Unfallgeschehens zu ergreifen und einen vorbeugenden Arbeits- und Gesundheitsschutz zu gewährleisten.

Mit freundlichen Grüßen

Unterschrift
Betriebsratsvorsitzender