Arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchungen

Betriebsrat
der Musterfirma

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im Hause

Arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchungen

Sehr geehrte Damen und Herren,

laut § 11 des Arbeitsschutzgesetzes hat der Arbeitgeber den Beschäftigten auf deren Wunsch eine regelmäßige arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchung zu ermöglichen, sofern aufgrund der Arbeitsbedingungen trotz ergriffener Schutzmaßnahmen Gesundheitsschäden nicht auszuschließen sind.

Wir fordern Sie hiermit auf, uns unter Vorlage entsprechender Unterlagen mitzuteilen, für welche Bereiche Sie aufgrund der durchgeführten Untersuchung der Arbeitsbedingungen eine Gesundheitsgefährdung ausschließen können und ggf. welche Vorkehrungen Sie in den Gefährdungsbereichen getroffen haben.

Als Beitrag zur aktiven Gesundheitsförderung bitten wir Sie, allen prinzipiell gefährdeten Arbeitnehmern eine arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchung zu ermöglichen. Dies sollte unabhängig davon geschehen, ob die betreffenden Belegschaftsmitglieder den Wunsch zu einer solchen Untersuchung selbst geäußert haben.

Der Betriebsrat will die Belegschaft für dieses Thema sensibilisieren und wird auf der nächsten Betriebsversammlung über die gesetzlichen Regelungen informieren. Wir würden uns sehr freuen, wenn Sie unser Vorhaben tatkräftig unterstützen würden.

Mit freundlichen Grüßen

Unterschrift
Betriebsratsvorsitzender