Alkoholkontrolle

Betriebsrat
der Musterfirma

An die Geschäftsleitung
im Hause

Alkoholkontrolle

Sehr geehrte Damen und Herren,

diese Woche haben wir durch einen Hinweis aus der Belegschaft erfahren, dass neuerdings im Eingangsbereich von Werk 1 umfassende Alkoholkontrollen von Ihnen durchgeführt werden.

Der Betriebsrat möchte darauf hinweisen, dass Alkoholkontrollen – insbesondere, wenn sie ohne konkreten Verdacht durchgeführt werden - einen massiven Eingriff in das Persönlichkeitsrecht der Beschäftigten darstellen. Es ist sehr fraglich, ob die Geschäftsführung derartige Kontrollen überhaupt anordnen darf.

Außerdem haben Sie vor dem Beginn der Kontrollen weder den Betriebsrat informiert, noch diesen in die Vorbereitungen einbezogen. Diese Vorgehensweise verletzt das Mitbestimmungsrecht der Betriebsrat nach § 87 Abs. 1 Nr. 1 BetrVG. Hiermit fordern wir Sie auf, umgehend mit uns in Verhandlungen einzutreten.

Falls wirklich betriebsinterne Alkoholkontrollen nötig sind und Sie uns die Gründe hierfür detailliert erläutern, sieht der Betriebsrat durchaus Möglichkeiten, sich mit Ihnen auf eine Vorgehensweise zu einigen, die dem Schutz der Gesundheit der Beschäftigten und der Sicherheit im Betrieb dient, aber auch die Eingriffe in die Rechte der Belegschaft möglichst gering hält.

Wir bitten Sie um einen zeitnahen Termin, sodass wir schnell in die Beratungen eintreten können. Außerdem fordern wir Sie auf, die Alkoholkontrollen ab sofort einzustellen. Ansonsten sehen wir uns gezwungen, gerichtliche Schritte gegen Sie einzuleiten.

Mit freundlichen Grüßen

Unterschrift
Betriebsratsvorsitzender