Einhaltung von Unfallverhütungsvorschriften

Betriebsrat
der Musterfirma

An die Geschäftsleitung
im Hause

Einhaltung von Unfallverhütungsvorschriften

Sehr geehrte Damen und Herren,

wie uns von mehreren Beschäftigten mitgeteilt wurde, werden in der Abteilung […] noch immer nicht die Unfallverhütungsvorschriften eingehalten. Anscheinend werden die Kolleginnen und Kollegen dazu aufgefordert, ihre Arbeit unter Missachtung der Sicherheitsvorschriften zu verrichten.

Angeblich kostet die Einhaltung der Vorschriften zu viel Zeit und Geld. Außerdem wäre es bis dato noch nie zu Arbeitsunfällen gekommen, sodass davon ausgegangen werden könne, dass der jetzige Sicherheitsstandard ausreichend sei.

Die Einhaltung der Sicherheitsvorschriften ist zum Schutz der Mitarbeiter absolut notwendig. Es liegt in Ihrer Verantwortung, wenn Mitarbeiter davon abgehalten werden, die Sicherheitsvorschriften einzuhalten.

Der Betriebsrat hat gemäß § 80 Abs. 1 Nr. 1 i.V.m. § 89 BetrVG die Aufgabe, die Einhaltung der Sicherheitsvorschriften zu überwachen. Unsere Kontrollen sowie die Beschwerden der in der o.g. Abteilung Beschäftigten haben ergeben, dass vorsätzlich gegen Arbeitsschutzgesetze verstoßen wird.

Aus diesem Grund und zum Schutz der Beschäftigten fordern wir Sie hiermit auf, Ihre Führungskräfte zur Einhaltung der einschlägigen Vorschriften anzuhalten.

Ein Arbeitsunfall, der auf mangelnde Sicherheitsvorkehrungen zurückzuführen ist, kommt die Firma teurer als alle präventiven Maßnahmen. Außerdem geht es auch nicht an, dass die Gesundheit der Mitarbeiter aufs Spiel gesetzt wird, um Termine einhalten zu können.

Der Betriebsrat wird diese gesetzeswidrigen Zustände nicht länger hinnehmen.

Die Einhaltung von Sicherheitsvorschriften liegt nicht nur vorrangig in Ihrem eigenen Interesse, sondern stellt auch eine gesetzliche Pflicht dar. Wir fordern Sie dringend auf, alles zu unternehmen, um die Missstände so bald wie möglich abzustellen.

Mit freundlichen Grüßen

Unterschrift
Betriebsratsvorsitzender