Rufbereitschaft und Mobiltelefon

Betriebsrat
der Musterfirma

An die Geschäftsleitung
im Hause

Rufbereitschaft und Mobiltelefon

Sehr geehrte Damen und Herren,

wie Sie uns mit Schreiben vom […] mitgeteilt haben, sollen ab […] Mobiltelefone eingesetzt werden. Die Betroffenen wurden in diesem Zusammenhang von der Geschäftsleitung darüber informiert, dass eine Rufbereitschaft insoweit nicht mehr gegeben sei und eine entsprechende Bezahlung entfalle.

Wir können diese Aussage so nicht stehen lassen. Es ändert sich nur die Tatsache, dass sich die Beschäftigten nicht mehr in unmittelbarer Nähe eines Telefons aufhalten müssen. Auch mit der Nutzung eines Mobiltelefons ist es weiterhin notwendig, dass sich die Mitarbeiter in der Nähe des Arbeitsplatzes bewegen.

Somit sind die Beschäftigten weiterhin in der Wahl ihres Aufenthaltsortes eingeschränkt, sodass auch Rufbereitschaft vorliegt. Deshalb besteht nach wie vor Anspruch auf die tarifvertraglich geregelte Vergütung.

Wir weisen Sie darauf hin, dass allein die Tarifvertragsparteien in der Lage sind, die Vergütung den geänderten technischen Gegebenheiten anzupassen. Da dies aber bisher nicht geschehen ist, fordern wir Sie hiermit auf, weiterhin die tarifliche Vergütung zu zahlen.

Mit freundlichen Grüßen

Unterschrift
Betriebsratsvorsitzender