Verstoß gegen § 89 Abs. 2 BetrVG bei Betriebsbegehungen - Brief an Berufsgenossenschaft

Betriebsrat
der Musterfirma

An den Vorstand der Berufsgenossenschaft
Adresse

Verstoß gegen § 89 Abs. 2 BetrVG

Sehr geehrte Damen und Herren,

alle unsere Betriebsratsmitglieder fühlen sich verpflichtet, sich für die Durchführung aller den Arbeitsschutz und die Unfallverhütung im Betrieb betreffenden Vorschriften aktiv einzusetzen.

Deshalb enttäuscht es uns sehr, dass Ihre technischen Aufsichtsbeamten bei Betriebsbesichtigungen und Unfalluntersuchungen uns stets übersehen haben bzw. keinerlei Kontakt zu uns gesucht haben.

Der Betriebsrat sieht darin nicht nur einen Gesetzesverstoß, sondern ein dem Arbeitsschutz und der Unfallverhütung abträgliches Verhalten, das im Interesse unserer Belegschaft geändert werden sollte.

Wir gehen davon aus, dass Sie in unserem Sinne auf Ihre Mitarbeiter einwirken werden und danken Ihnen für Ihre diesbezüglichen Bemühungen.

Wir sehen Ihrem Besuch mit Freude und Interesse entgegen.

Mit freundlichen Grüßen

Unterschrift
Betriebsratsvorsitzender