Verstoß gegen § 89 Abs. 2 BetrVG bei Betriebsbegehungen - Brief an Gewerbeaufsicht

Betriebsrat
der Musterfirma

An das Gewerbeaufsichtsamt
Adresse

Verstoß gegen § 89 Abs. 2 BetrVG

Sehr geehrte Damen und Herren,

leider haben wir festgestellt, dass Gewerbeaufsichtsbeamte bei Betriebsbegehungen bisher den Weg zum Betriebsrat noch nicht gefunden haben.

Sicherlich geschah es nicht in böser Absicht, sondern aus Nichtkenntnis über unsere Existenz. Aus diesem Grund möchten wir hiermit auf uns aufmerksam machen und hoffen auf eine zukünftige gute Zusammenarbeit.

Wir sehen Ihrem Besuch mit Freude und Interesse entgegen.

Mit freundlichen Grüßen

Unterschrift
Betriebsratsvorsitzender