Durchschrift der Unfallanzeigen

Betriebsrat
der Musterfirma

An die Geschäftsleitung
im Hause

Durchschrift der Unfallanzeigen

Sehr geehrte Damen und Herren,

leider haben Sie es wieder versäumt, dem Betriebsrat entgegen den Vorschriften des § 89 Abs. 5 BetrVG einen Durchschlag der Unfallanzeigen zukommen zu lassen, die er gemäß § 193 Abs. 5 des Siebten Buches Sozialgesetzbuch zu unterschreiben hat.

Bis jetzt haben Sie lediglich um die erforderlichen Unterschriftsleistungen gebeten, eine Aushändigung der Durchschriften ist jedoch ausnahmslos unterblieben.

Anscheinend handelt der zuständige Sachbearbeiter im Personalbüro sehr leichtfertig bzw. kennt die gesetzlichen Vorschriften nicht. Wir könnten uns zwar nach Unterschriftsleistung selbst eine Kopie anfertigen, bevorzugen jedoch, dass Sie den betreffenden Mitarbeiter darüber informieren, dass wir von den unterschriebenen Unfallanzeigen regelmäßig und ohne besondere Anforderung einen Durchschlag zu erhalten haben.

Wir sehen uns nur durch vollständige Einbeziehung in die Sachlage imstande, unseren gesetzlichen Auftrag auf dem Gebiet des Arbeitsschutzes nachzukommen.

Wir hoffen sehr auf Ihr Verständnis und gehen davon aus, dass wir künftig entsprechend den gesetzlichen Vorschriften informiert werden.

Mit freundlichen Grüßen

Unterschrift
Betriebsratsvorsitzender