Rauchverbot

Betriebsrat
der Musterfirma

An die Geschäftsleitung
im Hause

Rauchverbot

Sehr geehrte Damen und Herren,

Sie haben mit Schreiben vom […] für den gesamten Betrieb ein absolutes Rauchverbot erlassen, ohne das Mitbestimmungsrecht des Betriebsrats gemäß § 87 Abs. 1 Nr. 1 BetrVG zu beachten.

Bei dem Verbot handelt es sich um eine Angelegenheit, die die Ordnung des Betriebs und das Verhalten der Arbeitnehmer betrifft. Somit hätten Sie vor Ausspruch des Verbots die Zustimmung des Betriebsrats einholen müssen.

Natürlich begrüßen und unterstützen wir es, dass die Geschäftsleitung den Schutz der zahlreichen Nichtraucher im Betrieb erhöhen und damit einen Beitrag zum Gesundheitsschutz der Belegschaft leisten will.

Dennoch hat auch die Gruppe der Raucher Rechte. Auf alle Fälle muss die Gelegenheit gegeben werden, in bestimmten Räumen und zu bestimmten Zeiten (z.B. in Pausen) rauchen zu können. Um den Betriebsfrieden wiederherzustellen, schlagen wir vor, Ihnen unverzüglich einen Entwurf über eine Betriebsvereinbarung zu unterbreiten, die im Einzelnen regelt, wo wann geraucht werden darf.

Wir hoffen sehr, dass eine Vereinbarung auch in Ihrem Interesse ist, da sie klare Regeln schafft, an die sich alle Mitarbeiter halten müssen, wenn sie nicht arbeitsrechtliche Konsequenzen befürchten müssen.

Mit freundlichen Grüßen

Unterschrift
Betriebsratsvorsitzender