Liegemöglichkeiten für werdende Mütter

Betriebsrat
der Musterfirma

An die Geschäftsleitung
im Hause

Liegemöglichkeiten für werdende Mütter

Sehr geehrte Damen und Herren,

gemäß § 31 ArbStättV ist der Arbeitgeber verpflichtet, für schwangere Frauen und stillende Mütter eine Liegemöglichkeit zur Verfügung zu stellen. Die Frauen sollten diese Liegemöglichkeit während der Pausen oder bei gesundheitlichen Beschwerden während der Arbeitszeit zum Ausruhen nutzen können.

Derzeit sind in dem Betrieb […] werdende Mütter beschäftigt.

Wir fordern Sie hiermit auf, umgehend eine dauerhafte Liegemöglichkeit für die werdenden Mütter des Betriebes einzurichten.

Mit freundlichen Grüßen

Unterschrift
Betriebsratsvorsitzender