Regelung über Alkoholkonsum im Betrieb

Betriebsrat
der Musterfirma

An die Geschäftsleitung
im Hause

Regelung über Alkoholkonsum im Betrieb und über den Umgang mit gefährdeten abhängigen Belegschaftsangehörigen

Sehr geehrte Damen und Herren,

wie uns aus verschiedenen Abteilungen zugetragen wurde, kommt es in letzter Zeit wieder vermehrt zu Alkoholkonsum in fast allen Unternehmensbereichen.

Um Mängel in der Arbeitssicherheit durch Eigen- und Fremdgefährdung, aber auch um krankheitsbedingte Ausfälle vorzubeugen, schlägt der Betriebsrat vor, im Rahmen einer Betriebsvereinbarung diese Fragen des Verhaltens von Arbeitnehmern zu regeln.

Inhalt dieser Vereinbarung sollte sein:

  • den Beteiligten eine einheitliche Richtlinie an die Hand zu geben,
  • die menschliche Zusammenarbeit im Betrieb zu fördern,
  • eine Gleichbehandlung aller Betroffenen sicherzustellen,
  • Möglichkeiten der Hilfe für alkoholkranke und alkoholgefährdete Belegschaftsangehörige zu schaffen und
  • im Interesse der Mitarbeiter die Arbeitssicherheit zu erhöhen bzw. zu fördern.

Zu Ihrer Information: Trunksucht bzw. Alkoholabhängigkeit stellt eine Krankheit dar (vgl. BAG 1. 6. 1983 –5 AZR 536/80 sowie BSG, BSGE 28, 114, 46, 41, 42). Wir sind der Überzeugung, dass gemeinsame Bemühungen und konkrete Maßnahmen sowohl den Alkoholkonsum als auch den Grad der Gefährdung im Betrieb reduzieren werden. Deshalb bitten wir Sie um einen ersten Verhandlungstermin. Anbei finden Sie einen ersten Entwurf einer Betriebsvereinbarung.

Mit freundlichen Grüßen

Unterschrift
Betriebsratsvorsitzender

Anlage: Entwurf Betriebsvereinbarung