Schriftliche Festlegung der Befristung von Arbeitsverträgen

Betriebsrat
der Musterfirma

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Schriftliche Festlegung der Befristung von Arbeitsverträgen

Sehr geehrte Damen und Herren,

wie Ihnen sicherlich bekannt ist, müssen die wichtigsten Abreden des Arbeitsvertrags schriftlich festgehalten werden. Sollte der schriftliche Arbeitsvertrag spezielle Regelungen nicht enthalten, sind diese gemäß § 2 NachweisG gesondert schriftlich niederzulegen.

In § 14 TzBfG ist festgelegt, dass die Befristung eines befristeten Arbeitsverhältnisses im Arbeitsvertrag nur wirksam wird, wenn sie schriftlich erfolgt. Leider wurde dies im Fall von Herrn/Frau […] verpasst. Der Grund und die Dauer der Befristung wurden ihm/ihr lediglich mündlich mitgeteilt. Dies verstößt gegen die gesetzliche Verpflichtung Anfangs- und Enddatum einer Befristung schriftlich festzuhalten. Sollte es sich um eine Zweckbefristung handeln, muss schriftlich vereinbart werden, zu welchem Zweck die Befristung erfolgt.

Der Betriebsrat wurde zur befristeten Einstellung von Herrn/Frau […] ordnungsgemäß angehört und hat dieser zugestimmt. Wir fordern Sie auf, Herrn/Frau […] unverzüglich die Befristung in schriftlicher Form zugehen zu lassen und dem Arbeitsvertrag beizufügen. Eine Kopie der Zusatzvereinbarung über die Befristung ist dem Betriebsrat unaufgefordert auszuhändigen.

Wir hoffen sehr, mit Erhalt der Zusatzvereinbarung dieses Thema abschließen zu können.

Mit freundlichen Grüßen

Unterschrift
Betriebsratsvorsitzender