Weiterbeschäftigung des Jugend- und Auszubildendenvertreters

Betriebsrat
der Musterfirma

An die Geschäftsleitung
im Hause

Weiterbeschäftigung des Jugend- und Auszubildendenvertreters Herr […]

Sehr geehrte Damen und Herren,

in Ihrem Schreiben vom […] haben Sie uns um Zustimmung zur Weiterbeschäftigung von mehreren Auszubildenden gebeten. Nach Ihren Angaben geht es um die Besetzung von insgesamt […] Dauerarbeitsplätzen.

Laut Ihrem Schreiben soll der Vorsitzende der Jugend- und Auszubildendenvertretung nicht weiterbeschäftigt werden. Als Begründung geben Sie an, dass Herr […] bei der abgelegten Prüfung eine Note schlechter abgeschnitten hat als die übrigen Mitbewerber um die Dauerarbeitsplätze.

Aus unserer Sicht macht allein das schlechtere Abschneiden eine Weiterbeschäftigung in unserem Betrieb nicht unzumutbar. Von einer Unzumutbarkeit wäre z.B. auszugehen, wenn der Betreffende wiederholt die Abschlussprüfung nicht bestanden hätte.

Die Idee des § 78a BetrVG ist, dass Vertreter der Jugend- und Auszubildendenvertretung vor Benachteiligungen geschützt werden sollen, die dadurch entstehen können, dass sie sich weniger auf Ihre Ausbildung konzentrieren können als “normale” Auszubildende. Dies ist hier besonders gegeben, da Herr […] während der Dauer der Ausbildung längere Zeit freigestellt war.

Wir hoffen sehr, dass Sie unsere Ansicht teilen und bitten Sie, den Antrag auf Zustimmung zur Weiterbeschäftigung von Herrn […] zurückzunehmen und dafür den Antrag auf Zustimmung zur Weiterbeschäftigung von Herrn […] zu stellen.

Mit freundlichen Grüßen

Unterschrift
Betriebsratsvorsitzender