Aufforderung zur internen Stellenausschreibung

Betriebsrat
der Musterfirma

An die Geschäftsleitung
im Hause

Aufforderung zur internen Stellenausschreibung

Sehr geehrte Damen und Herren,

leider sind in der Vergangenheit mehrfach Stellen neu besetzt worden, ohne dass die freien Arbeitsplätze zuvor von Ihnen intern ausgeschrieben worden sind. Dieses Vorgehen ist gegen unsere Abmachung. Wir machen somit von unserem Recht gemäß § 93 BetrVG Gebrauch und verlangen vor jeder Neubesetzung eine interne Stellenausschreibung von Ihnen.

Bevor das Stellenangebot für jedermann bekannt gemacht wird, sollten alle freien Stellen […] Tage im Intranet und am schwarzen Brett intern verbreitet werden, damit alle Mitarbeiter rechtzeitig davon erfahren und die Gelegenheit erhalten, sich darauf zu bewerben.

Wir möchten Sie bitten, in die interne Stellenausschreibung folgende Punkte aufzunehmen:

  • gewünschte Bewerbungsunterlagen
  • Einstellungstermin
  • Abteilung/Betrieb, in dem eine Stelle zu besetzen ist
  • Arbeitsplatzbeschreibung
  • fachliche Anforderungen
  • Vergütung
  • Arbeitszeit
  • Aufstiegs- und Fortbildungsmöglichkeiten

Diese Aufzählung zeigt nur einen Mindestinhalt von Stellenausschreibungen und kann von Ihnen um weitere Punkte ergänzt werden.

Wir gehen davon aus, dass Sie in Zukunft unter Beachtung der o.g. Punkte in jedem Fall ohne ausdrückliche Aufforderung eine interne Ausschreibung vornehmen werden.

Vorsorglich weisen wir darauf hin, dass der Betriebsrat die Möglichkeit hat, die Zustimmung zu einer Einstellung zu verweigern, wenn eine interne Stellenausschreibung nicht erfolgt ist (§ 99 Abs. 2 Nr. 5 BetrVG).

Mit freundlichen Grüßen

Unterschrift
Betriebsratsvorsitzender